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Wahlbenachrichtigungen sind da: So klappt die Briefwahl 2025!

Am 22. Januar 2025 wurde bekannt, dass 61,1 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar erhalten werden. Das Briefzentrum Saarbrücken ist für die Verteilung der Benachrichtigungen im Saarland sowie Teilen der Westpfalz (darunter Pirmasens, Zweibrücken, Landstuhl und Kusel) zuständig. Jörg Bahls, Leiter der Postniederlassung Saarbrücken, betont, dass das über 4000 Mitarbeitende umfassende Postteam bereit ist, die Wahlunterlagen fristgerecht zuzustellen.

In den vergangenen Wahlen gab es einen deutlichen Trend zur Briefwahl: Während 2017 nur 28,6% der Wähler per Brief abstimmten, waren es 2021 bereits 47,3%. Die Deutsche Post hat sich daher umfassend auf das Wahljahr 2025 vorbereitet. Nikola Hagleitner, Vorständin Post & Paket Deutschland der DHL Group, hebt die Verantwortung der Beschäftigten bei der Wahl hervor, während auch Kommunen und Druckereien wichtige Akteure für die Briefwahl sind.

Wichtige Fristen und Informationen

Die Fristen für die Briefwahl sind eng, da die Parteien bis zum 31. Januar ihre Kandidaten nominieren müssen. Nach der Nominierung können die Briefwahlunterlagen versendet werden. Wähler werden aufgefordert, ihre Hausbriefkästen korrekt zu beschriften und ihre Wahlbriefe frühzeitig abzuschicken. Ab dem 1. Januar werden Briefe von der Deutschen Post in der Regel am zweiten Werktag nach Einlieferung zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung ermöglicht außerdem den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen, welche Wahlscheine, Stimmzettel, Stimmzettelumschläge, rote Wahlbriefumschläge und Merkblätter beinhalten.

Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr beim Wahlamt vorliegen. Insbesondere für Soldaten im Auslandseinsatz und Menschen in Pflegeheimen ist die Briefwahl von großer Bedeutung. Aus weiteren Quellen geht hervor, dass die Urnenwahl ebenfalls am 23. Februar stattfindet. Briefwahlunterlagen können erstmals ab Donnerstag, dem 6. Februar, versandt werden, wobei ein kurzes Zeitfenster für den Rückversand des ausgefüllten Wahlscheins und die Einplanung der Postlaufzeiten berücksichtigt werden muss.

Fällig ist die Abgabe ausgefüllter Briefwahlscheine im Briefkasten am Rathaus oder beim Pförtner bis zum Wahlabend um 18 Uhr. Das Briefwahlbüro im Rathaus Barmen wird am Montag, den 10. Februar, eröffnen und bietet die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen und Stimmzettel auch ohne Wahlbenachrichtigung auszufüllen. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind dabei Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 16 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr. Am 21. Februar hat das Büro von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Wer bis Samstag, dem 1. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte die Wahl-Hotline kontaktieren.