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Zukunft des Schienenverkehrs: Bahn oder Bus? Sachsen-Anhalt im Fokus!

In Deutschland sind die Länder für den Schienen-Personenverkehr auf regionaler Ebene zuständig. Dies bedeutet, dass sie für die Planung und Organisation des Bahnbetriebs verantwortlich sind und dazu finanzielle Mittel vom Bund erhalten. Diese Mittel sind im Regionalisierungsgesetz festgelegt und decken Kosten wie die Trassenentgelte und die Lokführergehälter der beauftragten Bahnunternehmen.

Die Entscheidung, ob Züge auf einer bestimmten Strecke verkehren, wird durch wirtschaftliche Überlegungen beeinflusst. Bei unrentablen Strecken haben die Länder die Möglichkeit, Busse anstelle von Bahnen einzusetzen. Die Eigentümer der Trassen können diese zur Übernahme ausschreiben, wenn Industriebetriebe ein Interesse am Erhalt zeigen. Andernfalls kann eine Stilllegung der Strecke beantragt werden. Laut [MDR](https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/anhalt/bahn-anschluss-aken-koethen102.html) hat das Eisenbahnbundesamt für Sachsen-Anhalt seit 1994 die Stilllegung von über 660 Gleis-Kilometern genehmigt. Das Streckennetz in Sachsen-Anhalt umfasst insgesamt rund 3.100 Kilometer Gleis.

Finanzierung durch den Bund

Der Bund leistet einen erheblichen Finanzierungsbeitrag für den öffentlichen Personennahverkehr der Länder, der aus dem Steueraufkommen bereitgestellt wird. Die Länder sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie eigene Beiträge zur Finanzierung zu leisten. Für das Jahr 2016 wurde dieser Betrag auf 8 Milliarden Euro festgelegt, wobei er von 2017 bis 2022 jährlich um 1,8 Prozent ansteigt und von 2023 bis 2031 auf 3 Prozent jährlich erhöht wird. Diese finanziellen Mittel werden gemäß den festgelegten Anlagen auf die Länder verteilt, wie in den [Gesetzen im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/regg/BJNR239500993.html) beschrieben.

Zusätzlich erhalten die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für 2016 einen weiteren Betrag von 200 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln. Ab 2020 fließen den Ländern dann auch zusätzliche Mittel in unterschiedlichen Beträgen zu, die ebenfalls jährlich steigen.