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Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen BND-Gesetz zurück!

Die Klage von Reporter ohne Grenzen (ROG) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen das reformierte BND-Gesetz von 2020 wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Daher haben die Organisationen nun Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt, wie DW berichtete. ROG-Geschäftsführerin Anja Osterhaus äußerte, dass das BND-Gesetz die umfassende Überwachung von Medienschaffenden, insbesondere im Ausland, ermögliche und somit die Pressefreiheit gefährde.

Bijan Moini, Verfahrenskoordinator der GFF, wies darauf hin, dass das Gesetz gravierende Eingriffe in die Privatsphäre ermögliche, die auch Menschen im Inland betreffen könnten. Der BND ist im Rahmen der „strategischen Informationsgewinnung im Ausland“ befugt, Überwachungsmittel wie den Staatstrojaner einzusetzen, um weltweite Kommunikation auszuwerten. Moini bezeichnete das Gesetz als grundrechtsverletzend und bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

BND-Gesetz gefährdet Pressefreiheit

Im Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das alte BND-Gesetz als verfassungswidrig verworfen. Dennoch ermöglicht das reformierte Gesetz, dass der BND ohne konkreten Anlass die elektronische Kommunikation im Ausland millionenfach durchsuchen kann. Moini erhob laut Reporter ohne Grenzen den Vorwurf, dass die vage Formulierung des Gesetzes zur „Gefahrenerkennung“ problematisch sei. Das Gesetz diskriminiere zwischen Menschen mit und ohne deutschen Pass, was er als grundgesetzwidrig ansehe. Moini befürchtet, dass der BND mehr Daten erheben und zu viele Personen überwachen könnte.

ROG-Expertin Helena Hahn wies auf die Bedeutung von Metadaten hin, die der BND aus Kommunikationsprozessen gewinnen kann, und warnte, dass die Überwachung das Vertrauen von Whistleblowern sowie die journalistische Arbeit gefährde. Beide Organisationen bewerten die BND-Praxis als Bedrohung für die Pressefreiheit, unabhängig von der jeweils regierenden Partei.

Zusätzlich haben ROG und GFF die Beschwerde beim EGMR eingereicht, da sie das reformierte BND-Gesetz als unzureichend erachten, um den Schutz von Medienschaffenden angemessen zu gewährleisten. Sie erwarten ein Grundsatzurteil, das Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten des Europarats haben könnte. Das BND-Gesetz verstößt laut den Organisationen gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, darunter Artikel 8 (Recht auf Privat- und Familienleben), Artikel 10 (Informations- und Pressefreiheit) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde).

Einzelne Medienschaffende, darunter auch internationale Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, sind unter den Beschwerdeführern, die sich gegen die Überwachungsmaßnahmen zur Wehr setzen. Elif Akgül, eine türkische Journalistin, die in Untersuchungshaft sitzt, ist ebenfalls Teil der Beschwerde. ROG und GFF ziehen damit erstmals nach Straßburg, um die Grundrechte zu schützen und die Einhaltung von menschenrechtlichen Vorgaben zu überprüfen.