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Hitler und das Republikschutzgesetz: Warum die Weimarer Demokratie scheiterte!

Am 25. März 1930 wurde das „Gesetz zum Schutze der Republik“ in einer neuen Fassung verabschiedet, um die Weimarer Demokratie vor inneren Feinden zu schützen. Dieses Gesetz wurde ursprünglich am 23. Juli 1922 in Kraft gesetzt, nach dem Mord an Reichsaußenminister Walter Rathenau. Während das Gesetz darauf abzielte, Organisationen, die sich gegen die demokratische Staatsform richteten, zu verbieten und die Bestrafung politisch motivierter Gewalttaten zu verschärfen, erwies sich seine Wirksamkeit als begrenzt. Die konservative Elite in den Gerichten war nicht in die junge Demokratie hineingewachsen und sah Republikaner oft als Zerstörer des Landes. Ein bekanntes Beispiel für diese erschreckende Haltung ist der Fall, als ein Gericht Adolf Hitler vor der Ausweisung aus Deutschland bewahrte.

Der Mord an Walther Rathenau führte letztlich zur Verabschiedung des ersten „Gesetzes zum Schutze der Republik“, welches die Einrichtung eines Staatsgerichthofs zur Überwachung der republikanischen Ordnung vorsah. Dieses Gesetz wurde 1930 durch eine abgeschwächte Version ersetzt, die jedoch nicht in der Lage war, die Weimarer Republik vor der aufkommenden Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) und deren Machtübernahme zu schützen. In den Anfangsjahren der Weimarer Republik wurden insgesamt 354 politische Morde von rechtsextremistischen Gruppen verübt, was die alarmierende Situation zu dieser Zeit verdeutlicht.

Gesetzesgeschichte und Ausführung

Das ursprüngliche Republikschutzgesetz, wie im Jahr 1922 beschlossen, sah die Schaffung eines Staatsgerichtshofs vor, der mit Richtern aus verschiedenen Regionen besetzt werden sollte. Trotz der Zustimmung des Reichstags, die am 18. Juli 1922 mit 303 Ja-Stimmen und 102 Nein-Stimmen erfolgte, war der Staatsgerichtshof in seiner Ausrichtung umstritten. Er verstieß gegen die Weimarer Reichsverfassung, was zur Vernichtung seiner Autorität und zur Unterminierung der republikanischen Institutionen führte.

Zu den sonstigen Herausforderungen, mit denen die Weimarer Republik konfrontiert war, gehörten Verschwörungstheorien, Gewaltexzesse und eine hohe Inflation. Die letzte Fassung des Republikschutzgesetzes trat am 28. März 1930 in Kraft, nachdem sie durch eine Mehrheit im Reichstag angenommen wurde. Dennoch war die politische Situation der Weimarer Republik extrem instabil, was die Wirksamkeit des Gesetzes stark einschränkte und seinen ursprünglichen Zweck verfehlt.

Die unzureichenden Maßnahmen des Republikschutzgesetzes trugen dazu bei, dass die Weimarer Republik den Herausforderungen ihrer Zeit nicht gewachsen war. Wie WDR berichtete, war der Versuch, die Republik zu stabilisieren, letztlich erfolglos. Auch die Berichterstattung auf Wikipedia beschreibt, dass das Gesetz nicht die gewünschte Wirkung entfaltete und am 31. Dezember 1932 außer Kraft trat.