Ab 2023 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften zur Entsorgung von Textilien. Die Regelung sieht vor, dass alte Textilien getrennt gesammelt werden müssen. Stark verschmutzte, beschädigte oder kontaminierte Kleidungsstücke sollen jedoch in die Restmülltonne entsorgt werden. Ziel dieser neuen Vorgaben ist die Optimierung des Recyclings und die Erhöhung der Rücklaufquote von Alttextilien. Gut erhaltene Kleidung soll weiterhin in Altkleidercontainer gelangen, um die Recyclingprozesse zu verbessern. Stark verschlissene oder kontaminierte Textilien können nicht effizient recycelt werden, und derzeit gibt es keine nachhaltige Lösung für deren Recycling.
In der Wesermarsch existiert bereits seit vielen Jahren ein kostenloses Sammelsystem für Altkleider. Die entsprechenden Container sind an Supermarkt-Parkplätzen, in Wohnsiedlungen und auf Recyclinghöfen aufgestellt. Ein Problem sind überfüllte Container: Kleidungsstücke dürfen nicht neben die Container gestellt werden, da dies als illegale Müllentsorgung gilt und mit Bußgeldern belegt werden kann. Die GIB Entsorgung Wesermarsch hat keine eigenen Sammelcontainer aufgestellt und ist nicht für deren Leerung und Reinigung zuständig; diese Verantwortung liegt bei den Verwertern, die die Container aufgestellt haben.
EU-Vorgaben zur Textilentsorgung
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen ändern sich die Vorgaben zum 1. Januar 2025, wenn gebrauchte Textilien in der EU getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden müssen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die jährlich verbrannten oder deponierten Textilien zu reduzieren und die Wiederverwendung sowie das Recycling zu fördern. In Deutschland landen jährlich über eine Million Tonnen Alttextilien in Containern, wobei nur etwa 50% der gesammelten Textilien noch brauchbar sind. Rund 10% dieser brauchbaren Textilien gehen direkt an bedürftige Personen, während der Rest oft außerhalb der EU vermarktet wird.
Der Anteil der in der EU getrennt erfassten Alttextilien liegt bei etwa 22%. Global wird geschätzt, dass weniger als 1% der Alttextilien zu neuen Produkten recycelt werden. In Deutschland erfolgt die Sammlung überwiegend über gemeinnützige Organisationen und die Sammelquote liegt zwischen 50% und 65%. In anderen EU-Ländern, wie Lettland und Spanien, ist die Sammelquote deutlich niedriger, mit 5% bzw. 12%. Um die Wiederverwertung zu verbessern, wird eine „Erweiterte Herstellerverantwortung“ diskutiert, bei der Hersteller für Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung zahlen müssen. Momentan gibt es in der EU bereits eine erweiterte Herstellerverantwortung für andere Produktgruppen wie Batterien und Verpackungen.
Besonders herausfordernd für das Recycling sind Mischfasern in Textilien, was häufig dazu führt, dass viele Textilien nach der Sortierung verbrannt werden müssen. Darüber hinaus fehlen derzeit Vorschriften für ökologisches Design von Textilien in der EU. Verbraucher werden ermutigt, weniger zu kaufen, langlebige Produkte auszuwählen und auf Labels wie den Blauen Engel oder den Grünen Knopf zu achten. Auch Kleidertausch und Second-Hand-Käufe werden als nachhaltige Alternativen empfohlen.