Gesetze

Thüringens Ehrenamtsstiftung: Neue Gesetze bringen frischen Wind!

Thüringens Ehrenamtsstiftung steht vor bedeutenden Veränderungen, die durch ein neues Ehrenamtsgesetz angestoßen werden. Vorsitzender Frank Krätzschmar bezeichnet das seit Jahresbeginn in Kraft getretene Gesetz als wichtige Chance, dessen Umsetzung jedoch Anpassungen in der Organisation erfordere.

Zu den zentralen Änderungen gehört die Anpassung der Förderantragstellung der Stiftung. Krätzschmar kündigte an, dass die Geschäftsstelle der Stiftung vergrößert werden soll, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen und diese künftig digital schneller zu bearbeiten. Ziel dieser Maßnahmen ist eine zeitnahe Vergabe von Fördermitteln.

Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Ein weiteres Ziel des neuen Gesetzes ist die Steigerung der Zahl der regionalen Freiwilligenagenturen im Freistaat. Aktuell existieren bereits 19 dieser Agenturen. Über 750.000 Thüringer engagieren sich in verschiedenen Vereinen, Verbänden oder Initiativen ehrenamtlich.

Das Kernstück des neuen Gesetzes stellt ein Landesprogramm zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements dar. Jährlich sollen dafür 15 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden, um das Ehrenamt in Thüringen weiter zu unterstützen. Weitere Informationen über das neue Ehrenamtsgesetz können in den Dokumenten des Thüringer Landtags nachgelesen werden, wie auf parldok.thueringer-landtag.de berichtet wird.

Für mehr Details und spezifische Informationen über die Veränderungen der Stiftung gehen Sie auf thueringen.de.