
Die Toskana hat als erste Region Italiens ein Gesetz zum medizinisch assistierten Suizid verabschiedet. Der Regionalrat stimmte am Dienstagabend nach zweitägiger Debatte für den Gesetzesvorschlag. Das neu verabschiedete Gesetz regelt die Zeitrahmen und Zuständigkeiten für den Zugang zum Verfahren der ärztlich assistierten Selbsttötung und sieht vor, dass maximal 37 Tage von der Antragstellung bis zur Ausführung der Selbsttötung vergehen dürfen, sofern der Antrag angenommen wird.
Das Gesetz garantiert die Gleichbehandlung aller Patienten, die sich an die lokalen Gesundheitsbehörden wenden, und stellt sicher, dass das gesamte Verfahren kostenfrei ist. Italiens Regierung hat binnen von 60 Tagen die Möglichkeit, das Gesetz vor dem Verfassungsgericht anzufechten.
Gesetzgebung und Reaktionen
Die Initiative für das Gesetz ging von Bürgerinnen und Bürgern aus, die mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt hatten. Die Toskana regelt die Sterbehilfe nun ohne ein nationales Gesetz, was sie von anderen Regionen in Italien abhebt. Im Gegensatz zur Situation in der Schweiz, wo private Organisationen die tödliche Dosis verabreichen, wird in der Toskana der Staat für die Durchführung verantwortlich sein.
Das Gesetz legt zudem fest, dass nur Patientinnen und Patienten mit schweren, unheilbaren Krankheiten oder unerträglichen Schmerzen, die urteilsfähig sind, Zugang zur Sterbehilfe erhalten. Eine Expertenkommission sowie ein Ethikkomitee müssen entscheiden, ob die festgelegten Kriterien erfüllt sind. Für den Entscheid über den Antrag besteht eine Frist von 30 Tagen.
Der Widerstand gegen das Gesetz kommt vor allem von der römisch-katholischen Kirche. Kardinal Augusto Paolo Lojudice, Vorsitzender der Toskanischen Bischofskonferenz, bezeichnete das Gesetz als „Niederlage für alle“. Auch Papst Franziskus hat im Laufe der Jahre wiederholt seine Position zum Lebensschutz bekräftigt. In Italien gibt es aktuell keine nationalen Regelungen zu assistiertem Suizid, was die Toskana in eine Vorreiterrolle versetzt.
Das Verfassungsgericht Italiens hatte bereits 2019 entschieden, dass es unter bestimmten Voraussetzungen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern. Trotz der Entscheidungen des Verfassungsgerichts blieb ein gesetzlicher Rahmen auf nationaler Ebene aus, was zu anhaltenden Diskussionen führt, auch in anderen Regionen Italiens, die ähnliche Gesetze in Betracht ziehen.
Wie Vatican News berichtet, hat dieses Gesetz politische und gesellschaftliche Diskussionen neu entfacht, während die regionalen Befürworter der Sterbehilfe auf eine Reform in anderen Teilen des Landes hoffen. Im Vergleich dazu befasst sich SRF mit den rechtlichen Details und dem Widerstand, den das Gesetz in der römisch-katholischen Gemeinschaft hervorruft.