
Der Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung an erneuerbaren Energien, initiiert von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), hat im Wirtschaftsausschuss des Landtags nicht überzeugen können. Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanz erneuerbarer Energien in Bayern zu steigern und den Gemeinden sowie den Bürgern finanzielle Vorteile durch neue Windräder und Solarparks zu verschaffen. Experten haben jedoch Bedenken geäußert und sehen den Entwurf in seiner derzeitigen Form als kontraproduktiv an.
Florian Gleich vom Bayerischen Städtetag fordert eine „Neuregelung“, während Daniel Caspari vom Genossenschaftsverband Bayern eine „umfassende Überarbeitung“ verlangt. Andreas Kießling von der Bayernwerk AG unterstreicht die Notwendigkeit, das Projekt nicht zu überstürzen. Frank Sondershaus von der Fachagentur Wind- und Solarenergie mahnt an, sich Zeit für ein gutes Gesetz zu nehmen. Der Entwurf sieht eine verpflichtende Beteiligung von Gemeinden und Bürgern am Erlös von Wind- und Solarparks vor, wobei geplant ist, 0,3 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde Strom für Bürgerbeteiligungsprojekte zur Verfügung zu stellen. Aiwanger betont, dass alle Kommunen und Einwohner finanziell von den Anlagen profitieren sollen.
Kritik am Gesetzentwurf
Die CSU-Fraktion hat sich bereits von dem Gesetzentwurf distanziert. Kerstin Schreyer erklärt, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form „nicht zustimmungsfähig“ sei und kritisierte das Wirtschaftsministerium für Bedenken, die bereits bekannt gewesen seien. Rainer Ludwig von den Freien Wählern fordert einen Entwurf, der den „größtmöglichen gemeinsamen Nenner“ findet. Stephanie Schuhknecht von den Grünen bewertet diese Forderung als „Bankrotterklärung“ der Politik, während SPD-Energieexperte Florian von Brunn eine vollständige Überarbeitung des Gesetzentwurfs verlangt. Eine Vertreterin des Wirtschaftsministeriums kündigte intensive Gespräche mit den Verbänden an. Nach der Sommerpause soll ein „beratungsreifes Gesetz“ vorliegen.
Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden sich in der detaillierten Dokumentation des bayerischen Wirtschaftsministeriums, wo auch die spezifischen Regelungen und Zielsetzungen des Gesetzes niedergelegt sind, wie stmwi.bayern.de berichtet.
Für weitere Details zu den aktuellen Entwicklungen und der politischen Diskussion über den Gesetzentwurf siehe br.de.