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Neues Gesetz stärkt den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch!

Am 25. April 2025 hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) eine ausführliche Synopse über die Änderungen im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ veröffentlicht. Das Gesetz trug die Nummer BGBl. 2025 I Nr. 107, wurde am 8. April 2025 eingeführt und sieht weitreichende Änderungen vor.

Die Änderungen im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), die im Artikel 2 des Gesetzes verankert sind, treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Diese Modifikationen beinhalten insbesondere neue Regelungen zu Akteneinsichts- und Auskunftsrechten sowie zu telefonischen Beratungsangeboten im medizinischen Kinderschutz. Ein weiterer zentraler Aspekt des Gesetzes ist die Einrichtung des Amtes des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Dieses wird durch das Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG – geregelt, das ebenfalls am 1. Juli 2025 in Kraft tritt.

Wichtige Neuerungen im Kinderschutz

Im Rahmen des Gesetzes wird nicht nur der Betroffenenrat neu strukturiert, sondern auch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs erhält eine gesetzliche Grundlage. Zukünftig muss das UBSKM-Amt regelmäßig Berichte über den Stand des sexuellen Missbrauchs sowie zu Schutzmaßnahmen und Hilfen im Bereich des Kinderschutzes vorlegen. Diese Berichte müssen an den Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung gerichtet werden.

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit wird weiterhin in Kooperation mit den Ländern bundesweite Angebote und Informationsmaterialien entwickeln. Diese Materialien sind darauf ausgelegt, Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe zu sensibilisieren und zu qualifizieren.

Zusätzliche Informationen zu den Hintergründen

Wie [bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/ubskm-gesetz) berichtete, zielt das neue Gesetz darauf ab, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch zu verbessern. Es beinhaltet die Einführung eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch und die Schaffung eines Betroffenenrates, der besser auf die Ansprüche von Menschen eingehen soll, die in ihrer Kindheit Opfer sexueller Gewalt wurden.

Darüber hinaus wird die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen durch eine Unabhängige Aufarbeitungskommission fortgesetzt, die auch Betroffene anhören wird. Zu den weiteren Zielen zählen die Verbesserung der Akteneinsichts- und Auskunftsrechte sowie die Durchführung wissenschaftlicher Analysen zu problematischen Kinderschutzfällen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 verzeichnete 16.375 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern.