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Bürokratie frisst Bayerns Mühlen: Müller schlagen Alarm!

Andreas Ziegenaus, der in dritter Generation die Benno-Mühle aus dem 19. Jahrhundert in der Nähe von Augsburg betreibt, zeigt sich frustriert über die wachsende Bürokratie, die ihn als Mühlenbetreiber betrifft. Besonders die verpflichtende Explosionsschutzprüfung ist für ihn eine große Herausforderung. Mehlstaub birgt das Risiko einer Explosion, weshalb Ziegenaus verpflichtet ist, alle Gefahren und erforderlichen Schutzmaßnahmen umfassend zu dokumentieren.

Seit 2018 sind Mühlenbetreiber dazu verpflichtet, ein aufwendiges Gutachten von externen Prüfern einzuholen. Dies hat zur Folge, dass laut einer Umfrage des BR-Politikmagazins „Kontrovers“ 16 von 55 Mühlenbetreibern in Bayern sogar über eine Geschäftsaufgabe nachdenken. Ein weiterer Mangel zeigt sich, als der externe Prüfer von Ziegenaus eine neue Filteranlage forderte, die physisch nicht in die Mühle passte.

Bürokratische Hürden für Mühlenbetreiber

Der Bayerische Müllerbund fordert angesichts dieser schwierigen Umstände die Abschaffung der externen Prüfpflicht für kleinere Mühlen, die oft von erfahrenen Müller-Fachkräften betrieben werden. Auch Thomas Straubinger, Betreiber einer über 500 Jahre alten Mühle, äußert Kritik an der zunehmenden Bürokratie. In der BR-Serie „1001 Gesetz“ haben Unternehmer die Möglichkeit, ihre Anliegen direkt an Politiker zu richten, was von vielen als notwendig erachtet wird.

Marina Jakob, Agraringenieurin und Landtagsabgeordnete der Freien Wähler, sieht Handlungsbedarf und denkt über eine Bundesrats-Initiative nach. Ziegenaus sprach auch von seinem langen Weg, einen neuen Prüfer zu finden, der eineinhalb Jahre in Anspruch nahm. Die neue Prüferin war mit den Anforderungen kleinerer Mühlen vertrauter, was sich im Prüfbericht niederschlug: Dieser umfasste lediglich 11 Seiten im Vergleich zu den 35 Seiten des vorherigen Berichts. Letztlich musste Ziegenaus lediglich einige Warnmelder nachrüsten, wobei die Kosten für beide Prüfungen sich auf rund 10.000 Euro beliefen.

Zusätzlich zu diesen individuellen Herausforderungen sind Betreiber verpflichtet, Anlagen mit Explosionsgefährdung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu überprüfen. Diese Prüfungen müssen vor der Erstinbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen erfolgen. Umfassende Prüfpunkte beinhalten die Überprüfung der Explosionssicherheit und die technische Prüfung der Anlagen.

Die Prüfkriterien unterteilen sich in verschiedene Aspekte, die mindestens alle sechs Jahre wiederholt werden müssen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in einer Prüfaufzeichnung zusammengefasst. Bei internen Vorgaben sind Vor-Ort-Termine aufgrund aktueller Umstände schwer umsetzbar, sodass in Einzelfällen auch Video-Begehungen in Betracht gezogen werden müssen.

Für Mühlenbetreiber wie Ziegenaus stellen diese bürokratischen Hürden einen ständigen Kampf dar, der nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche finanzielle Aufwendungen erfordert, wie die Berichterstattung von [BR.de](https://www.br.de/nachrichten/bayern/1-001-gesetz-wie-mueller-unter-der-buerokratie-leiden,Ucatk7X) und [Weyer-Gruppe](https://www.weyer-gruppe.com/consulting-4-0/pruefung-von-explosionsgefaehrdeten-anlagen-nach-15-und-16-betrsichv/) belegen.