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Toskana macht Geschichte: Erstes Gesetz für assistierten Suizid verabschiedet!

Die Toskana hat als erste Region Italiens ein wegweisendes Gesetz zum medizinisch assistierten Suizid verabschiedet. Der Regionalrat genehmigte den Gesetzesvorschlag nach mehrtägiger Debatte mit einem Abstimmungsergebnis von 27 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen; eine Abgeordnete nahm nicht teil. Die Ja-Stimmen kamen überwiegend von der Mitte-Links-Mehrheit, darunter dem Partito Democratico und Italia Viva, während die Mitte-Rechts-Opposition, einschließlich der Lega und Fratelli d’Italia, gegen das Gesetz stimmte.

Das Gesetz stellt sicher, dass alle Patienten, die bei den örtlichen Gesundheitsbehörden einen Antrag auf ärztlich assistierte Selbsttötung stellen, gleich behandelt werden. Der Antrag wird beim Direktor der örtlichen Sanitätseinheit eingereicht. Eine Kommission aus Medizinern und Ethikern hat bis zu einem Monat Zeit, um den Antrag zu prüfen. Bei positiver Entscheidung wird ein Arzt und ein Medikament bereitgestellt. Das gesamte Verfahren darf maximal 37 Tage in Anspruch nehmen und ist für die Antragsteller kostenfrei.

Voraussetzungen und Reaktionen

Um für die Genehmigung in Frage zu kommen, muss die betroffene Person in der Lage sein, freie und bewusste Entscheidungen zu treffen, durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehalten werden und an einer irreversiblen Krankheit leiden, die unerträgliche körperliche oder psychische Leiden verursacht. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die italienische Regierung innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzes die Möglichkeit hat, vor das Verfassungsgericht zu ziehen, sollten sie eine Zuständigkeitsüberschreitung vermuten.

Die Bischöfe der Toskana haben das Gesetz als „Niederlage für alle“ verurteilt. Kardinal Augusto Paolo Lojudice, der Vorsitzende der Toskanischen Bischofskonferenz, äußerte, dass der Einsatz zugunsten des Lebens nicht eingeschränkt werde. Es besteht weiterhin eine gesetzliche Lücke auf nationaler Ebene, da das italienische Parlament bislang keine verbindlichen Regelungen für assistierten Suizid geschaffen hat, obwohl das Verfassungsgericht dazu aufgefordert hatte.

Im Jahr 2019 entschied das italienische Verfassungsgericht, dass die Erleichterung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes unter bestimmten Umständen straffrei ist. Im vergangenen Jahr bestätigte das Gericht die Voraussetzungen für den Zugang zu assistiertem Suizid, während in anderen Regionen Italiens entsprechende Gesetze zur Diskussion stehen, wie Ärzteblatt und Rai News berichten.