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Familienrecht im Umbruch: Reformen für moderne Familienstrukturen!

Im Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Diskussionsentwurf zur Reform des Abstammungsrechts, das Abstammungsrechtsreformgesetz (AbReG), veröffentlicht. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat positive Rückmeldungen zu den Reformvorschlägen gegeben, die gesellschaftlichen Veränderungen und neue familiäre Konstellationen berücksichtigen.

Zu den zentralen Punkten des Entwurfs gehören die Einführung der Mitmutterschaft, die Möglichkeit zur Schließung einer Elternschaftsvereinbarung vor der Zeugung eines Kindes sowie Regelungen zur Stärkung der Rechtsstellung des biologischen Vaters. Dem Entwurf gingen eine Arbeitsgruppe im Jahr 2017, ein Diskussionsteilentwurf im Jahr 2019 und Eckpunkte im Jahr 2024 voraus. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 9. April 2024 entschieden, dass der Gesetzgeber die Regelungen zur Rechtsstellung des biologischen Vaters anpassen muss. Der Reformbedarf wurde bis zum 30. Juni 2025 gefordert, wie dijuf.de berichtete.

Verbesserungen im Familienrecht

Die Reformen sollen das Familienrecht in Deutschland verbessern, insbesondere für Kinder in Trennungsfamilien, Patchwork- und Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betonte die Notwendigkeit einer Modernisierung des Familienrechts. Hierbei steht die Reform des Namensrechts kurz vor dem Abschluss. Zudem wurden bereits konkrete Vorschläge zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt, während Reformen des Abstammungsrechts und Kindschaftsrechts in Planung sind.

Ein Kernpunkt der Reform des Kindschaftsrechts ist die Unterstützung partnerschaftlicher Betreuung nach Trennungen, die auf die Stärkung der Rechtsposition von Kindern und den verbesserten Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren abzielt. Die Reform des Abstammungsrechts zielt auf die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren ab und sieht vor, dass Kinder in Partnerschaften von zwei Frauen von Geburt an beide Frauen als Eltern haben können. Mehr Rechtssicherheit für Samenspenden soll durch Elternschaftsvereinbarungen geschaffen werden, und es wird angestrebt, die Rechtsposition leiblicher Väter zu stärken, die Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten. Auch Kinder sollen einfacher ihr Recht auf Kenntnis ihrer eigenen Abstammung verwirklichen können, wie bmj.de darlegte.