Mecklenburgische Seenplatte

Schockierendes Urteil: 56-Jähriger wegen Kindesmissbrauchs verurteilt!

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          Language: German.

          Title: „““Kleine Jungen sexuell missbraucht: Das ist die Strafe“““

          Given Information:
          Source1: (https%3A%2F%2Fwww.nordkurier.de%2Fregional%2Fneubrandenburg%2Fkleine-jungen-sexuell-missbraucht-gericht-verhaengt-lange-haftstrafe-3056441%3Fwomort%3DMecklenburgische%2BSeenplatte): „““

          Das Landgericht Neubrandenburg hat einen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von zwei kleinen Jungen aus der Nachbarschaft zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Richterin Daniela Lieschke sprach den 56-Jährigen aus dem Altkreis Mecklenburg-Strelitz am Donnerstag des schweren sexuellen Missbrauchs in vier Fällen und des sexuellen Missbrauchs in zehn Fällen schuldig. Die Kinder hatten dem Mann jahrelang bei der Versorgung von Tiere auf seinem Hof im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geholfen.

          Vertrauen der Kinder missbraucht

          „Sie hatten eine Vertrauensstellung zu den Kindern und haben diese Stellung missbraucht“, sagte die Richterin. Der Verurteilte hatte die Taten in dem Prozess, der bis auf die Urteilsverkündung hinter verschlossenen Türen stattfand, nach Angaben seines Verteidigers bestritten.

          Dem 56-jährigen ehemaligen Immobilienmakler, der mit einem Lebenspartner einen landwirtschaftlichen Gutshof betreibt, waren von der Staatsanwaltschaft insgesamt 33 Missbrauchsfälle vorgeworfen worden. Verurteilt wurde er diesmal wegen 14 Fällen, die sich zwischen Mitte 2020 und Mitte 2022 ereignet hatten. Wegen der anderen Fälle gibt es ein gesondertes Verfahren.

          Die beiden Jungen, die bei den ersten Fällen im Jahr 2020 erst sechs Jahre und acht Jahre alt waren, sollen sich über Monate hinweg freiwillig und gern bei praktischen Beschäftigungen auf dem Hof des Angeklagten aufgehalten haben. Dort gab es auch Enten, Kaninchen, Schweine und andere Tiere. Die gesamte Familie lebt auch in einem Nebengebäude auf dem großen Gutshof und ist finanziell von dem Angeklagten abhängig, der zugleich auch der Vermieter ist.

          Der Prozess habe gezeigt, dass der jüngere Junge der Hauptbetroffene war, sagte die Richterin. Die meisten Fälle ereigneten sich, als der Angeklagte und der Jüngere immer allein in einem Kuhstall waren. Dort entkleidete sich der Mann und der Junge musste mehrfach am Geschlechtsteil des 56-Jährigen manipulieren. In einigen Fällen animierte der Mann die Brüder auch, sich gegenseitig zu befriedigen.

          Jungen leiden nicht unter den Erlebnissen

          „Die Aussagen der Jungen im Prozess waren glaubhaft“, sagte die Richterin. Das habe auch die Gutachterin so eingeschätzt. Die Kinder hätten sich immer gern auf dem Hof aufgehalten, auch noch nach den Taten. Sie hätten auch keine Belastungstendenzen gehabt und würden auch nicht unter den Erlebnissen leiden. Allerdings habe der Hauptbetroffene im Zusammenhang mit den oralen Manipulationen von „Ekel“ gesprochen.

          Die Fälle waren bekannt geworden, weil die Mutter auf einem Handy eines Jungen eine Google-Suche nach Kinderpornografie bemerkt hatte. Daraufhin sollte es mit dem älteren Jungen ein Aufklärungsgespräch geben. Das führte zum Bekanntwerden der Missbrauchsfälle. Anwohner der Region, die den Prozess verfolgten, schilderten den Verurteilten als „sehr streitbaren Mann“, der so manchen Anwohner bereits juristisch bedroht haben soll.

          Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht blieb nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre Haft verlangt hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Verteidiger Stefan Schulze sagte dem Nordkurier, er werde in die nächste Instanz gehen und Berufung einlegen.

          „““

          Source 2: (https://www.tagesschau.de/inland/kindesmissbrauch-hintergrund-rechtslage-101.html): „““


          Hintergrund

          Stand: 05.12.2019 14:54 Uhr

          Mit Blick auf den Missbrauchsskandal von Lügde fordert Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul höhere Strafen für Kindesmissbrauch. Doch welche Sanktionen sieht das Strafgesetzbuch bislang vor?

          Strafen für sexuellen Kindesmissbrauch

          Die Strafen für sexuellen Missbrauch von Kindern sind in den Paragrafen 176 und 176a Strafgesetzbuch geregelt. Danach muss, wer Kinder sexuell missbraucht, bereits heute mit einer Höchststrafe von zehn Jahren rechnen. Wobei es Konstellationen gibt, in denen die Maximalstrafe nur bei fünf Jahren liegt – zum Beispiel dann, wenn sich ein Täter vor einem Kind sexuell befriedigt. Die Mindeststrafe liegt bei sechs beziehungsweise drei Monaten.

          Auch für schweren Kindesmissbrauch liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren, allerdings darf die Strafe – je nach Konstellation – nicht unter einem beziehungsweise nicht unter zwei Jahren liegen. Für den schweren Kindesmissbrauch wird also die Mindeststrafe angehoben.

          Die niedrige Mindeststrafe hat zur Folge, dass Kindesmissbrauch, soweit es nicht um einen schweren Missbrauch geht, juristisch als Vergehen eingestuft wird – also nicht als Verbrechen. Das hat der Gesetzgeber seinerzeit bewusst so gemacht und bei späteren Reformen auch beibehalten. So bleibt es nämlich möglich, ein Strafverfahren unter Auflagen einzustellen oder einen Täter im schriftlichen Strafbefehlsverfahren zu verurteilen. Beides erspart betroffenen Kindern, in einer mündlichen Verhandlung möglicherweise als Zeugen aussagen zu müssen.

          Strafen für Kinderpornografie

          Die Strafen für die Verbreitung, den Erwerb und Besitz von Kinderpornografie ist in Paragraf 184b Strafgesetzbuch geregelt. Der bloße Besitz wird derzeit mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Härtere Strafen gibt es für die Verbreitung von Kinderpornografie, insbesondere wenn dies gewerbsmäßig geschieht (bis zu zehn Jahre).

          Weiter Strafrahmen: Sechs Monate oder zehn Jahre?

          Der Strafrahmen ist in all diesen Fällen weit. Wie hoch eine Strafe am Ende tatsächlich ausfällt, hängt von der individuellen Schuld des Täters ab. Richter müssen bei der Bemessung der Strafe Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander abwägen: Ein Geständnis kann sich positiv für den Täter auswirken. Ebenso wenn er sich gestellt hat, ohne dass ein Verdacht gegen ihn bestand. Bestreitet er die Tat dagegen und führt das zu einer besonderen Belastung für das Opfer, fällt das strafschärfend ins Gewicht.

          Weitere Punkte, die strafmildernd wirken können: Die Tat liegt lange zurück, der Täter ist schon sehr alt, krank oder bereit, eine Therapie zu machen. Auch eine mediale Vorverurteilung kann bei der Bemessung der Strafe eine Rolle spielen.

          Strafschärfende Erwägungen sind dagegen: Vorstrafen, ein besonderer Vertrauensbruch, schwerwiegende psychische Folgen für das betroffene Kind, ein Täter zeugt das Opfer allein mit dem Ziel, es später zu missbrauchen.

          Sonderregeln für Jugendliche

          Für jugendliche Täter gelten besondere Regeln, bei denen der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Haftstrafen dürfen überhaupt nur dann verhängt werden, wenn sie wegen der Schwere der Schuld erforderlich sind oder andere Maßnahmen wie zum Beispiel Weisungen, Verwarnungen oder Arrest nicht mehr ausreichen. Mehr als fünf Jahre Gefängnis dürfen bei diesen Straftaten nicht verhängt werden.

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