
Im Rheinisch-Bergischen Kreis wird Familien mit Kindern und Jugendlichen, die unter Entwicklungsverzögerungen oder Beeinträchtigungen leiden, Unterstützung angeboten. Verfahrenslotsinnen der Stadt Bergisch Gladbach sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises sind darauf spezialisiert, Beratung und Hilfe bereitzustellen. Ihr Ziel ist es, die betroffenen Familien bei der Suche nach den passenden Ansprechpartnern und Hilfsangeboten zu unterstützen.
Die zuständigen Behörden für Eingliederungshilfen in dieser Region sind das Sozialamt, das Jugendamt und der Landschaftsverband Rheinland. Ab dem 1. Januar 2024 sind alle Jugendämter verpflichtet, ein Beratungsangebot durch die Verfahrenslotsinnen anzubieten. Diese Fachkräfte spielen eine wichtige Rolle, da sie nicht nur bei Unstimmigkeiten mit den Behörden helfen, sondern auch mit der Beratungslandschaft in der Region bestens vertraut sind. Die angebotene Beratung ist freiwillig, kostenfrei, unabhängig und vertraulich. Sie kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, darunter persönlich, telefonisch, schriftlich oder online. Auch Fachkräfte wie Kitaleitungen und Lehrkräfte haben die Möglichkeit, Unterstützung anzufordern.
Leitlinien zur Behandlung von Autismus-Spektrum-Störungen
Ein weiteres Thema von erheblicher Bedeutung ist die Therapie von Autismus-Spektrum-Störungen (ASS). Die S3-Leitlinie in dieser Thematik hat das Ziel, evidenzbasierte Empfehlungen für effektive Therapiemethoden bereitzustellen und schädliche Verfahren, die nicht angewendet werden sollten, aufzuzeigen. Diese Leitlinie deckt die Therapie über die gesamte Lebensspanne ab – vom Kleinkind- bis Erwachsenenalter – und nimmt insbesondere auch ASS-Patienten mit komorbiden Erkrankungen in den Fokus.
Zu den wesentlichen Aspekten der Leitlinie gehört die Verbesserung der Ausbildung aller Fachkräfte, die mit ASS-Patienten in Kontakt kommen, sowie die langfristige Verbesserung der Diagnostik und Therapie von ASS in Deutschland. Um das zu ermöglichen, wird frühzeitige Diagnose im Vorschulalter angestrebt, idealerweise bis zum Alter von drei Jahren. Darüber hinaus sollen falsche Diagnosen reduziert und die Behandlung sowohl der zentralen autismus-spezifischen Symptomatik als auch komorbider Störungen effektiver gestaltet werden. Die Empfehlungen zur psychiatrischen Krisenintervention und eine Optimierung der Versorgungsstruktur zielen darauf ab, eine häufigere ambulante Behandlung zu ermöglichen. Die aktuell gültige Version der Leitlinie hat den Stand vom 24. März 2021 und gilt bis zum 23. März 2026, wie [awmf.org](https://www.awmf.org/service/awmf-aktuell/autismus-spektrum-stoerungen-im-kindes-jugend-und-erwachsenenalter-teil-2-therapie) berichtet.